Jugenderziehung im Dritten Reich, ca. 1936
Description
ca. 1936
Die "Landhilfe" war in der Weimarer Republik ursprünglich als Maßnahme gegen die Jugendarbeitslosigkeit gedacht. In der Zeit der Nationalsozialismus, ab 1934 wurde sie aber nach dem achten Schuljahr verpflichtend. Die zum "Dienst" einberufenen Jugendlichen - Jungs und Mädchen getrennt, aber gleichfalls- erhielten auch eine nationalsozialistische Schulung während des achtmonatigen Landjahres.
© Landesmedienzentrum Baden-Württemberg / Robert Bothner
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